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Schonender Baumschnitt: So werden Lebensräume geschützt und die Artenvielfalt gefördert

Autorenbild: ALSE GmbHALSE GmbH

Ein Beitrag unserer Studentischen Praktikantin


Die große Eiche direkt vor der Haustür wuchert schon seit Jahren vor sich hin, und diesen Winter soll es endlich so weit sein: Der Baumschnitt steht an. Doch wie sieht es eigentlich mit den Regeln und Empfehlungen aus? Damit alles reibungslos verläuft und Unwissenheit kein Grund mehr für Aufschub ist, sind nachfolgend die wichtigsten Informationen rund um das Thema Baumschnitt aufgeführt – natürlich im Einklang mit dem Artenschutz.

Buntspecht in Baumhöhle
Foto: Buntspecht in Baumhöhle, ALSE Gmbh

Wann ist der richtige Zeitpunkt für den Baumschnitt?

Grundsätzlich gilt das Bundesnaturschutzgesetzt, in welchem es heißt:

Es ist verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.

 

Dieses Gesetz dient dem Schutz brütender Vögel, Fledermäuse und anderer Wildtiere sowie deren Lebensräume. Eine Ausnahme kann in Abstimmung mit den Behörden für Maßnahmen erteilt werden, die der Gefahrenbeseitigung dienen - etwa wenn Äste unmittelbar auf Straßen oder Gebäude zu stürzen drohen.

Da Tiere sich allerdings nicht an Nutzungstypen (wie Wald, Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen) halten, und gerade in strukturreichen Gärten eine hohe Biodiversität vorhanden ist, empfehlen wir generell, einen radikalen Baumschnitt oder die Entfernung von ganzen Gehölzen, Hecken und lebenden Zäunen nur in der Zeit von Oktober bis Februar vorzunehmen.


Außerdem ist wichtig zu beachten, dass andere Gesetze zum Schutz unserer heimischen Tierwelt weiterhin gelten. So ist es beispielsweise verboten, ohne Grund Tiere zu beunruhigen, zu fangen, zu verletzen oder zu töten, Pflanzen zu pflücken oder Bestände zu zu verwüsten und Lebensstätten von Tieren und Pflanzen zu beeinträchtigen oder zu zu zerstören ( § 39 Abs 1 BNatSchG und der § 44 Absatz 1 BNatSchG).

Eine Zuwiderhandlung kann ordnungsrechtlich und bei Betroffenheit von streng geschützten Tierarten sogar strafrechtlich verfolgt werden.


Fotos: Baumstrukturen als Fledermaus- und Vogelquartiere, ALSE GmbH


Was tun wenn Schnittmaßnahmen dennoch im Frühjahr oder Sommer durchgeführt werden müssen?

Falls ein Baumschnitt oder sogar eine Baumfällung ausnahmsweise während des Verbotszeitraums notwendig wird, sollten Sie sich vorab genau informieren. Es lohnt sich, die regionalen Baumschutzsatzungen zu prüfen, da diese je nach Gemeinde unterschiedlich ausfallen können. In vielen Regionen sind Bäume mit einem bestimmten Stammdurchmesser (z. B. ab 80 cm in Plön) besonders geschützt. In solchen Fällen können Ausgleichsmaßnahmen oder sogar Ausgleichszahlungen erforderlich sein.


Vorsicht auch außerhalb des Verbotszeitraums

Auch außerhalb des offiziellen Verbotszeitraums sollte beim Baumschnitt stets Vorsicht walten. Einige Vogelarten wie beispielsweise der Waldkauz beginnen bereits früh im Jahr mit der Brut in Baumhöhlen (Brutbeginn ab Januar). Zudem verbringen streng geschützte Fledermausarten häufig ihren Winterschlaf in Baumhöhlen.

Sollten Sie Höhlen oder andere Hinweise auf Tierbewohner entdecken, ziehen Sie einen Experten zu Rate.


Foto: Totholzhaufen, ALSE GmbH
Foto: Totholzhaufen, ALSE GmbH

Totholz: Ein unterschätzter Lebensraum

Von einem Baum geht keine akute Gefahr aus – er ist aber abgestorben? Dann kann es ökologisch sinnvoll sein, ihn stehenzulassen! Auch wenn ein Baum tot ist, bleibt er ein wertvoller Lebensraum für zahlreiche Arten. So finden beispielsweise der gefährdete Eremit-Käfer, der Grünspecht sowie viele Pilze und Moose im Totholz ein Zuhause. Selbst abgeschnittene Äste müssen nicht entsorgt werden: Wenn Sie eine ruhige Ecke im Garten haben, schichten Sie das Holz einfach zu einem Haufen auf. Ein solcher Totholzhaufen bietet unzähligen Insekten und Kleintieren, wie dem Ingel, einen wichtigen Rückzugsort.


Fazit: Artenschutz beginnt beim richtigen Umgang mit Bäumen

Ein achtsamer Umgang mit Bäumen ist nicht nur wichtig für deren Gesundheit, sondern auch für den Erhalt der Artenvielfalt. Mit ein wenig Planung und Rücksichtnahme können wir viel dazu beitragen, Lebensräume zu schützen – sei es durch den richtigen Zeitpunkt für den Schnitt oder durch das Belassen von Totholz als Lebensraum. Der nächste Winter kommt bestimmt – vielleicht wird Ihre große Eiche dann nicht nur gestutzt, sondern das Totholz auch zum neuen Zuhause für viele kleine Gartenbewohner!



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