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Artenschutz

Unsere Leistungen

Anfertigung artenschutzrechtlicher Fachbeiträge

  • Prüfung artenschutzrechtlicher Belange gemäß § 44 BNatSchG bei Eingriffsvorhaben (z.B. im Rahmen von Bauleitverfahren, Gebäudeabbrüchen, Bau von Solaranlagen u. Ä.)

  • Anfertigung von Potenzialabschätzung

  • Anfertigung von Monitoringberichten (z.B. im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen oder Ökokonten)

  • Prüfung der Verträglichkeit eines Vorhabens mit den Erhaltungszielen eines FFH-Gebietes (bei Lage des FFH-Gebietes im möglichen Wirkbereich des Vorhabens)

Die EU-Vogelschutz und die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinien bilden die rechtsverbindlichen Mindeststandards für den Artenschutz in Deutschland. Diese werden durch fachgesetzliche Vorschriften, z.B. aus dem BNatSchG oder LNatSchG, ergänzt.

wie beispielsweise...

Erfassung und Monitoring von geschützten Tierarten und -gruppen

wie beispielsweise...

Erfassung von Habitatstrukturen

beispielsweise bei...

Durchführung von Umweltbau-begleitungen (UBB)

beispielsweise bei der...

Planung, Begleitung und Durchführung von Vermeidungs- und Ausgleichs-maßnahmen

Machen Sie sich in unseren Referenzen ein Bild von unserer Arbeit.

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