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Welttag des Artenschutzes

Ein Blogeintrag in Zusammenarbeit mit unserem Schülerpraktikanten

Am 03. März ist der Welttag des Artenschutzes. 1973 wurde dieser Tag im Rahmen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens CITES eingeführt und findet seitdem jährlich statt. Das Abkommen dient dem Schutz bedrohter wildlebender Tier- und Pflanzenarten, welche nicht nur durch illegale Entnahmen, sondern auch aufgrund von starken Lebensraumsveränderungen durch menschliche Eingriffe gefährdet sind.


 

Der Artenschutz dient letztendlich aber nicht nur dem Erhalt von gefährdeten Tier- und Pflanzenarten, sondern auch uns Menschen. Denn die Arten haben nicht nur einen Eigenwert, sondern erfüllen auch eine Funktion im Ökosystem. Die Versorgung der Menschen mit Nahrung, Wasser und Medizin hängt letztendlich immer von funktionierenden und intakten Ökosystemen mit großer Biodiversität ab, welches nicht durch Artensterben durcheinander gebracht wird.

Zusammengefasst heißt das: Der Artenschutz spielt eine große Rolle beim Erhalt der biologischen Funktionen der Umwelt, welche widerrum die Lebensgrundlage für uns Menschen bilden.


Wie gefährdet die Biodiversität unserer Erde durch vermehrtes Artensterben ist, zeigten Rockström et al. (2009) in ihrer Untersuchung zu den planetarischen Grenzen: Von den neun beschriebenen planetaren Grenzen, welchen einen sicheren Handlungsspielraum für die Menschheit darstellen, sind bereits vier überschritten - und davon die Unversehrheit der Biosphäre in Hinblick auf das Artensterben im größten Maße. Das heißt, es wurde bereits die ökologische Belastungsgrenze überschritten, welche eine Stabilität der Ökosysteme und damit der Lebensgrundlage der Menschheit garantiert. 2021 erfasste die Weltnaturschutzunion IUCN fast 37.500 Tier- und Pflanzenarten als bedroht; so viel wie niemals zuvor.


Um weltweit vom Aussterben gefährdete Tier- und Pflanzenarten zu dokumentieren, besser schützen zu können und damit letztendlich dem Artensterben entgegen zu wirken, wurden von der IUCN die sogenannten Roten Listen eingeführt. Diese werden jährlich aktualisiert.

 

In seinem künstlerischen Beitrag hat Schülerpraktikant Justin sieben in Schleswig-Holstein geschützte Arten der Roten Liste (FFH-Anhang IV) verewigt:

  • Armleuchteralgen (Charophyceae oder Charales)

  • Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)

  • Laubfrosch (Hyla arborea)

  • Biber (Castor fiber)

  • Nordseeschnäpel (Coregonus oxyrinchus)

  • Flussneunauge (Lampetra fluviatilis)

  • Aal (Anguilla anguilla)



Anmerkung: Dieser Blogeintrag entstand in Zusammenarbeit mit dem Schülerpraktikanten Justin aus der 8.Klasse, der im Februar/März sein Schülerpraktikum bei uns absolvierte.


Quellen

Planetarische Grenzen: Rockström et al. (2009): Planetary Boundaries: Exploring the Safe Operating Space for Humanity. https://www.jstor.org/stable/26268316?seq=1#metadata_info_tab_contents

Weltnaturschutzunion: https://www.iucn.org/

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