Eines unserer Arbeitsfelder als Umweltplaner*innen umfasst die landschaftspflegerischen Aufgaben (Planung, Ausführung, Betreuung und Monitoring) mehrerer Freiflächen-PV-Anlagen in ganz Schleswig-Holstein sowie generell die Erstellung von LBPs und Artenschutzrechtliche Fachbeiträgen für PV-Anlagen. In unserer Arbeit sind wir dabei mit Fragen rund um Vereinbarkeit von Klimaschutz und Umweltschutz konfrontiert. Hierbei versuchen wir, bestmögliche Lösungen zu finden, um diverse Aspekte und Interessen zu vereinen und eine für Tiere, Pflanzen und Technologie gleichermaßen vorteilhafte Koexistenz zu ermöglichen.
Foto: ALSE GmbH 2023
Beim Ausbau wird generell auf eine im jeweiligen Kontext bestmögliche Naturverträglichkeit geachtet. Das umfasst beispielsweise einen Durchgang für Kleinsäuger unter dem Schutzzaun, Gehölzpflanzungen, Extensivierung landwirtschaftlicher Nutzung und Ruderalflächen, Totholz- und Lesesteinhaufen sowie Bauzeiten außerhalb von Brut- und Wanderzeiten der Tiere. Dabei orientieren wir uns u.a. an den Empfehlungen vom BfN (Oktober 2022, siehe unten für Links). Und auch der NABU hat verschiedene Anforderungen zusammengetragen, sodass Solarparks sowohl wesentlicher Bestandteil einer klimaverträglichen Energieversorgung sind und gleichzeitig die Chance bieten, die Biodiversität auf zuvor artenarmen Flächen zu erhöhen (März 2022). In Bayern sollen Umzäunungen von Photovoltaik-Freiflächen künftig standardmäßig für Wildtiere bis Rehgröße durchgängig gemacht werden, ohne die Solarparkflächen und deren Versicherungsschutz zu gefährden (Mai 2023).
Als positives Beispiel zur Verbindung von Umweltschutz und Technologie kann der 20 ha große Biotop-Solarpark Frauendorf im südlichen Brandenburg genannt werden, auf welchem seit 2017 gleichzeitig elf Millionen Kilowattstunden Strom pro Jahr produziert und gezielt ökologische Vielfalt gefördert werden.
Von politischer Seite her wurde im Dezember 2022 außerdem das „Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht" erlassen, welches vorsieht, dass PV-Freiflächenanlagen baurechtlich privilegiert sind (d.h. vereinfachte Genehmigungsverfahren), wenn sie auf einer Fläche längs von Autobahnen und mehrgleisigen Schienenwegen errichtet werden.
Fotos: Abstand unter dem Wildschutzzaun für Tiere; Sichtschutz-Pflanzungen entlang von Neuanlagen; Erstellung von Stein- und Totholzhaufen zur Förderung der Biodiversität; Rapsstreifen entlang von PV-Anlage. ALSE GmbH 2023
Quellen/ Links:
Die Empfehlungen vom BfN (Abruf 23.06.2023): https://www.bfn.de/sites/default/files/2022-10/2022-eckpunkte-fuer-einen-naturvertraeglichen-ausbau-der-solarenergie-bfn.pdf
NABU Anforderungen an Solarparks (Abruf 23.06.2023): https://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/energie/solarenergie/220330-nabu-positionspapier-solarenergie-solarparks-naturvertraeglicher-ausbau.pdf
Bayerischen Versicherungswirtschaft erlaubt Rehdurchschlupf (Abruf 23.06.2023): https://www.topagrar.com/energie/news/solarpark-und-artenschutz-rehdurchschlupf-soll-wildtieren-zugang-gewaehren-13370163.html
Biotop-Solarpark Frauendorf (Abruf 23.06.2023): https://www.deutschlandfunkkultur.de/biotop-solarpark-frauendorf-wo-klima-und-artenschutz-100.html
Privilegierung von Freiflächen-PV-Anlangen entlang von Autobahnen und Schienen (Abruf 23.06.2023): https://www.klimaschutz-niedersachsen.de/aktuelles/Privilegierung-von-PV-Freiflaechenanlagen-entlang-von-Autobahnen-und-mehrgleisigen-Schienenstrecken-2656
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